Du willst Mitglied werden …

 

 

 

Wunderbar. Du bist herzlich willkommen. Es freut uns, dass Du vom Modellflugvirus infiziert worden bist und Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein hast.

 

Leider sind bei einem Beitritt immer noch die notwendigen Formalitäten zu beachten. Aus diesem Grund sind nachfolgend die Beiträge für die Mitgliedschaft im Alb-MFC Hohenstein e.V. und die Beiträge für die notwendige Versicherung im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) aufgeführt.

 

Auch solltest Du unsere Platzordnung gelesen und auch akzeptiert haben.  

Wir würden uns freuen, Dich als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen.

  

Stand Information zu Beiträgen des Alb-MFC Hohenstein e.V. (Stand 2017) 

 

Aufnahmegebühren 

1.       Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von 150,00 Euro zu entrichten.

 

2.       Jedes ordentliche, minderjährige Mitglied (0-18 Jahre) hat keine Aufnahmegebühr zu entrichten.

 

                    Jahresbeiträge 

1.       Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 30,00 Euro zu entrichten.

 

2.       Jedes ordentliche, Mitglied (16-18 Jahre) hat einen Jahresbeitrag von 10,00 Euro zu entrichten.

 

3.       Jedes ordentliche, Mitglied (0-16 Jahre) hat keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

4.       Jedes ordentliche, passive Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 15,00 Euro zu entrichten.

  

 

                                         Fälligkeiten von Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen 

1.       Die Aufnahmegebühr wird gemäß Satzung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Aufnahmebestätigung fällig.

 

2.       Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß Satzung in einem Beitrag zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.

 

Der Alb-MFC Hohenstein e.V. ist einem Fachverband „Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)“ angeschlossen, worüber ein großer Teil unserer Mitglieder Haftpflichtversichert ist.

 

Flugschüler, sowohl auch Jugendliche als auch Erwachsene, sind im Rahmen der sogenannten Lehrer/Schülerausbildung über die Haftpflichtversicherung Ihres Fluglehrers ein halbes Jahr automatisch mitversichert.

 

Nach dieser beitragsfreien Zeit ist eine Haftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen, bzw. diese Versicherungen auch über den DMFV möglich!

 

Fälligkeiten von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag zum Fachverband, sowie Kündigung der Mitgliedschaft im Fachverband

 1.       Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitragender Einzel.- und Vereinsmitglieder des Alb-MFC Hohenstein e.V. im Fachverband, werden durch den Alb-MFC Hohenstein e.V. den Mitgliedern per Einzugsermächtigung zum 15. Januar eines jeden Jahres eingezogen und an den Fachverband gemäß dessen Satzung zum 31. Januar eine jeden Jahres abgebführt.

 2.       Kündigungen der Mitgliedschaft im Fachverband sind dem Alb-MFC Hohnstein e.V. vom jeweiligen Mitglied bis spätestens 31. August eines jeden Jahres zu melden, damit die fristgerechte Kündigung gemäß der gültigen Satzung des Fachverbandes durch den Alb-MFC Hohenstein e.V. an diesen Verband weitergemeldet werden kann.

  

Weitere Informationen erhältlich beim:

 1. Vorsitzenden

 Peter Brendle, Drosselweg 4, 72 829 Engstingen, Tel.: 07129 – 930132,

 eMail: Peter.Brendle@t-online.de