Du willst Mitglied werden …

  

Wunderbar. Du bist herzlich willkommen. Es freut uns, dass Du vom Modellflugvirus infiziert worden bist und Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein hast. Am betsen schaust du bei uns auf unserem Flugplatz vorbei oder nimmst einfach vorher schon Kontakt mit unserem Vorstand auf.  Alles weitere ergibt sich dann.. 

Wir würden uns freuen, Dich als neuen Anwärter auf eine Mitgliedschaft in unserem Verein begrüßen zu dürfen.

  

Informationen zu unseren Aufnahme- & MItgliedsbeiträgen Alb-MFC Hohenstein e.V. (Stand 2023) 

 

Aufnahmegebühren 

1.       Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von 150,00 Euro zu entrichten.

 

     2.       Jedes ordentliche, minderjährige Mitglied (0-18 Jahre) hat keine Aufnahmegebühr zu entrichten.

               Die Aufnahmegebühr wird jedoch in dem Jahr fällig, an dem das 18. Lebensjahr erreicht wird. 

 

                    Jahresbeiträge 

1.       Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 35,00 Euro zu entrichten.

 

2.       Jedes ordentliche, Mitglied (16-18 Jahre) hat einen Jahresbeitrag von 10,00 Euro zu entrichten.

 

3.       Jedes ordentliche, Mitglied (0-16 Jahre) hat keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

4.       Jedes ordentliche, passive Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 15,00 Euro zu entrichten.

  

 

                                         Fälligkeiten von Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen 

1.       Die Aufnahmegebühr wird gemäß Satzung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Aufnahmebestätigung fällig.

 

2.       Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß Satzung in einem Beitrag zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.

 

Der Alb-MFC Hohenstein e.V. ist einem Fachverband „Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)“ angeschlossen, worüber ein großer Teil unserer Mitglieder Haftpflichtversichert ist.

Flugschüler, sowohl auch Jugendliche als auch Erwachsene Gäste, sind im Rahmen der sogenannten Lehrer/Schülerausbildung über die Haftpflichtversicherung Ihres Fluglehrers ein halbes Jahr automatisch mitversichert. Nach dieser beitragsfreien Zeit ist eine eigene Haftpflichtversicherungsnachweis abzuschließen und vorzulegen.

 

Fälligkeiten von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag zum DMFV Fachverband, sowie Kündigung der Mitgliedschaft im DMFV Fachverband

 1.       Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitragender Einzel.- und Vereinsmitglieder des Alb-MFC Hohenstein e.V. im DMFV Fachverband, werden durch den Alb-MFC Hohenstein e.V. den Mitgliedern per Einzugsermächtigung zum 15. Januar eines jeden Jahres eingezogen und an den DMFV Fachverband gemäß dessen Satzung zum 31. Januar eine jeden Jahres abgeführt.

 2.       Kündigungen der Mitgliedschaft im Fachverband sind dem Alb-MFC Hohnstein e.V. vom jeweiligen Mitglied bis spätestens 31. August eines jeden Jahres zu melden, damit die fristgerechte Kündigung gemäß der gültigen Satzung des DMFV Fachverbandes durch den Alb-MFC Hohenstein e.V. an diesen Verband gemeldet werden kann.

 

gez. die Vorstandschaft